Im Schulrecht sind alle Fragen geregelt, die im Verhältnis zur Schule regelmäßig von Bedeutung sind. Hierbei ist erneut darauf zu verweisen, dass in Deutschland jedes Bundesland wie zum Beispiel Bremen oder Niedersachsen eigene Regelungen hierzu treffen kann. Folgende Konfliktfelder treten insbesondere im Schulrecht regelmäßig auf:
1. Schulaufnahme
Bei der Frage Schulaufnahme geht es häufig darum, dass das betroffene Kind bei Schulwechseln nicht die Wunschschule erhalten hat. Dies führt regelmäßig dazu, dass das Kind auf unfreiwillige Weise von Freunden und Freundinnen getrennt wird sowie zumeist ein erheblich längerer Schulweg in Zukunft anzutreten ist. Hierbei kann die Entscheidung überprüft werden, ob die Ablehnung an der Wunschschule rechtmäßig gewesen ist.
2. Versetzung/Nichtversetzung
Die Frage nach der Versetzung oder Nichtversetzung kann man als einer der ersten existenziellen Fragen des Lebens ansehen. Häufig geht es darum, ob ein vollständiges Schuljahr wiederholt werden muss und damit der Schüler oder die Schülerin ein Jahr des Lebens mehr in der Schule verbringt. Bei der Frage der Versetzung und Nichtversetzung können Zeugnisse und die daraus resultierenden Versetzungsentscheidungen auf Ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Insbesondere muss dabei stets ein Augenmerk daraufgelegt, dass solche Entscheidungen nicht willkürlich ergangen sind und es klare und objektive nachvollziehbare Bewertungsentscheidungen gab.
3. Schulordnungs- und Disziplinarmaßnahme
Schulordnungs- und Disziplinarmaßnahmen haben häufig eine drastische Auswirkung auf die betroffenen Schüler oder Schülerinnen. Dies müssen dabei von Erziehungsmaßnahmen abgegrenzt werden, die weit beschränkter sind. Unter Erziehungsmaßnahmen fällt regelmäßig zum Beispiel regelmäßig das allen bekannte „Nachsitzen“, wobei auch hierbei von Bundesland zu Bundesland in Deutschland einzeln geprüft werden muss. Gegen Erziehungsmaßnahmen besteht dabei häufig nur ein eingeschränkter Rechtsschutz des oder der Betroffenen
Unter Schulordnungsmaßnahmen fallen regelmäßig Maßnahmen wie zum Beispiel der temporäre oder dauerhafte Ausschluss vom Unterricht. Aufgrund der einschneidenden Wirkung bestehen gegen diese Maßnahmen reguläre Rechtsbehelfe, die häufig in solchen Situationen ernsthaft in Erwägung gezogen werden sollten.
4. Förderung und Inklusion
Häufig gibt es auch Rechtsstreitigkeit über den Umfang der Förderung und der Inklusion von Schülern und Schülerinnen. Hier geht es dann zum Beispiel um Fragestellungen wie die Bereitstellung einer Assistenz für den Schüler oder die Schülerin. Hieraus erwachsen nicht selten Konflikte zwischen Eltern und Schülern.
5. Schulpflicht und Fehlzeiten
Auch die Schulpflicht und damit verbundene Fehlzeiten sind häufig Konfliktfelder. Hier entstehen häufig zwischen Schule und Eltern Uneinigkeiten darüber, dass Kinder für besondere Anlässe aus der Schule genommen werden sollen. Solche Anträge an die Schule werden häufig relativ begründungsfrei abgelehnt
Bei allen diesen Fragen kann Ihnen professionelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass bei Bescheiden regelmäßig kurze Fristen gelten, die zwingend einzuhalten sind